Rechtsprechung
RG, 28.01.1904 - Rep. VI. 302/03 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1904,32) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Über die Anwendung des neuen Rechts bei Verletzung dinglicher Rechte, die unter der Herrschaft des älteren Rechts entstanden sind. Eigenes Verschulden des Berechtigten.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zeitliches Recht bei dinglichen Ansprüchen.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 56, 378
Wird zitiert von ... (3)
- KG, 09.08.2012 - 1 W 113/11
Grundbuchberichtigung: Nachweis der Grundbuchunrichtigkeit bei altrechtlichen …
Daran hat auch die Einführung des Grundbuchs in Preußen nichts geändert, vgl. § 12 Abs. 2 des Gesetzes über den Eigenthumserwerb und die dingliche Belastung der Grundstücke, Bergwerke und selbständigen Gerechtigkeiten vom 5. Mai 1872 (PrGS 1872, 433; RGZ 56, 378, 379; Turnau, Grundbuchordnung vom 5. Mai 1872, 1888, Band I, § 12 Gesetz über den Eigenthumserwerb, S. 696;… Förster/Eccius, Preußisches Privatrecht, 7. Aufl., 1896, Band III, S. 394f). - BGH, 24.06.1964 - V ZR 162/61
Gemeinrechtliche Servitut
Außerdem macht § 12 des Eigentumserwerbsgesetzes von dem Grundsatz, daß dingliche Rechte gegen Dritte nur durch Eintragung Wirksamkeit erlangen, in dem Abs. 2 für Grundgerechtigkeiten eine Ausnahme (RGZ 56, 378). - OLG Köln, 15.06.1990 - 20 U 216/89
Pflicht zum Abwarten eines Regressfalles zur Bejahung des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar